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Die Nutzerschaft steht nur handlungsfähigen oder gültig vertretenen handlungsunfähigen natürlichen Personen offen.
Von der Nutzerschaft ausgeschlossen sind minderjährige Personen (Personen unter 18 Jahren). Bei minderjährigen Personen kann sich der gesetzliche Vertreter als Nutzender registrieren.
Jedoch gibt es auch Aufgaben, die eine jugendliche Person bereits ausführen können. Dies z.B. für Gartenarbeiten, Einkaufen usw. Am besten besprichst du das mit der jeweiligen Person, welche den Job anbietet.
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Arbeitsvertrag,
Volljährig