CléA - Schlüssel zur Assistenz

Was ist CléA

CléA ist der Schlüssel zur Assistenz. Die «CléA Assistenzplattform» schafft für Menschen mit Behinderungen ein digitales Hilfsmittel, das die von der UNO-Behindertenrechtskonvention geforderte Gleichstellung und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ermöglicht.

CléA soll Betroffenen sowie deren Angehörigen oder Betreuungspersonen bei der Herausforderung helfen, das Leben mit Assistenz administrativ zu vereinfachen. Die «CléA Assistenzplattform» befindet sich im Aufbau.

Die deutsche Beta-Version der «CléA Jobplattform» ist seit dem 2. März 2021 online.

Mit CléA schaffen wir eine Plattform, die das Leben mit Assistenz vereinfacht und damit mehr Zeit und Möglichkeiten schafft, selbstbestimmt zu leben. Wir helfen da, wo die Unterstützung bei vielen Dienstleistungen endet, vor allem bei der Suche nach neuen Assistenzpersonen sowie beim Umgang mit Formularen und Behörden. Bei uns erhalten die Kunden Unterstützung durch eine professionelle Plattform, die alle notwendigen Dienstleistungen aus einer Hand anbietet. 

Die «CléA Assistenzplattform» ermöglicht das Finden und Organisieren von freiwilliger und bezahlter Assistenz, auch ausserhalb des IV-Assistenzbeitrags, welches die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert. 

Die «CléA Assistenzplattform» ist einfach, innovativ, verständlich, barrierefrei und unkompliziert in der Anwendung und wird langfristig in allen Landessprachen zur Verfügung gestellt.

Die CléA Assistenzplattform - Modulvorstellung

Die CléA Assistenzplattform: Finden von Assistenz mit der CléA Jobplattform; planen mit CléA Planung; verwalten mit CléA Zeiterfassung inkl. Budgetplanung; Abrechnen mit der CléA Abrechnung

CléA Jobplattform

Als erstes Modul der «CléA Assistenzplattform» ist die «CléA Jobplattform» umgesetzt. Diese führt Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer mit potentiellen Assistentinnen und Assistenten zusammen. Dank einer intelligenten Zusammenführung, die auf Filtern basiert, werden die beiden Parteien zusammengeführt. Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer können aber auch über die «CléA Jobplattform» Inserate für ihre offenen Stellen ausschreiben und direkt über die Plattform nach geeigneten Assistenzpersonen suchen.

Assistentinnen und Assistenten, die auf Stellensuche sind, haben die Möglichkeit, ein Profil auf der «CléA Jobplattform» zu erfassen. So werden sie von möglichen Arbeitgebern gefunden und können über die Plattform direkt mit ihnen in Kontakt treten.

CléA Planung

Assistenz ist kein Zufallsprinzip. Einsätze müssen geplant und Notfallpläne erstellt werden. Mit der «CléA Planung» wollen wir diesen Prozess für Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer vereinfachen. Sie sollen einfach die Arbeitseinsätze ihres Team planen. Auch wird es möglich sein, aufgrund eines Matching-Verfahrens Assistentinnen und Assistenten nach zeitlicher Verfügbarkeit einzuplanen.

Die «CléA Planung» wird erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.

Zeiterfassung an der Wand

CléA Zeiterfassung inkl. Budgetplanung

Dank der «CléA Zeiterfassung» wird es möglich, dass die geleisteten Arbeitszeiten von Assistentinnen und Assistenten über die «CléA Assistenzplattform» erfasst werden können. Damit wird eine monatliche Zeitabrechnung für das eigene Assistenzteam möglich. Die Budgetplanung hilft zur Kontrolle der vorhandenen Ressourcen.

Die «CléA Zeiterfassung» wird, wie die «CléA Planung», erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

Bildquelle: Pixabay

CléA Abrechnung

Geleistete Arbeit, die mit der «CléA Planung» erfasst wurden, dienen als Basis für die Erstellung von Lohnabrechnungen des Assistenzteams. Dank dem Modul «CléA Abrechnung» können diese Lohnabrechnungen einfach erstellt werden. Ebenfalls ermöglicht diese Tool, die direkte Abrechnung zur jeweiligen IV-Stelle für den Assistenzbeitrag

Dieses Modul wird wie die vorhergehenden Module ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

Bildquelle: Burst

Abrechnung mit Zahlen und Stift

Assistenznehmende​

Als Assistenznehmerin oder Assistenznehmer werden Menschen mit Behinderungen bezeichnet, die zur Bewältigung des täglichen Lebens nicht nur auf technische Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Hörgeräte etc.), sondern auch auf Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind. Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer organisieren ihre Unterstützung, respektive Assistenz selbstbestimmt und falls nötig mit der Unterstützung der gesetzlichen Vertreter oder Bezugspersonen.

In der Schweiz haben Menschen, welche auf Hilfe angewiesen sind, Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung. Die AHV Schweiz umschreibt die Hilflosenentschädigung wie folgt: “Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigt, ist im Sinne der IV (Invalidenversicherung) “hilflos” und kann eine Hilflosenentschädigung erhalten. Auch als hilflos gelten volljährige Versicherte, die dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen sind und zu Hause leben.”

Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer können ihre Assistenz unter bestimmten Bedingungen mit dem Assistenzbeitrag der IV bezahlen. 

Dies sind Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten.

Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden, damit Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV zu Hause leben können.

Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben somit volljährige Versicherte, wenn sie:

  • eine Hilflosenentschädigung beziehen;
  • zu Hause leben.

Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • regelmässig die obligatorische Schule in einer Regelklasse besuchen, eine Berufsausbildung auf dem regulären Arbeitsmarkt oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II absolvieren;
  • während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit auf dem regulären Arbeitsmarkt ausüben;
  • einen Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf von mindestens sechs Stunden pro Tag beziehen.

Versicherte Personen, die im Heim wohnen, jedoch beabsichtigen, aus dem Heim auszutreten, können ebenfalls ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichen.

Assistenz​

Assistentinnen und Assistenten sind Personen, die Menschen mit Assistenzbedarf die benötigte Unterstützung bieten, um ihnen das alltägliche Leben dank Assistenz zu erleichtern.

Dabei kann «Assistenz» wie folgt zusammen gefasst werden: «Die von behinderten Menschen selbst bestimmte Unterstützung und Pflege wird als persönliche Assistenz bezeichnet.»

Assistenz umfasst nicht nur Pflege, sondern auch Hilfe bei allen anderen Verrichtungen des täglichen Lebens. Damit soll die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum rücken.

Die persönliche Assistenzperson wird von den Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern ausgesucht, für die individuellen Bedürfnisse angeleitet und je nach Finanzierungsmodell auch direkt entschädigt.

Assistenz ist sehr individuell und ist deshalb lernbar. Die Tätigkeit als persönliche Assistentin oder persönlicher Assistenz kann vielfach auch im Teilzeitpensum ausgeführt werden.

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