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Die Nutzerschaft steht nur handlungsfähigen oder gültig vertretenen handlungsunfähigen natürlichen Personen offen.

Von der Nutzerschaft ausgeschlossen sind minderjährige Personen (Personen unter 18 Jahren). Bei minderjährigen Personen kann sich der gesetzliche Vertreter als Nutzender registrieren. Du kannst zum Beispiel Freiwilligenarbeit leisten. Am besten informierst du vorher deine Eltern.

Category: Assistenten
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