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Allgemeines

Die Nutzerschaft steht nur handlungsfähigen oder gültig vertretenen handlungsunfähigen natürlichen Personen offen.

Von der Nutzerschaft ausgeschlossen sind minderjährige Personen (Personen unter 18 Jahren). Bei minderjährigen Personen kann sich der gesetzliche Vertreter als Nutzender registrieren.

Jedoch gibt es auch Aufgaben, die eine jugendliche Person bereits ausführen können. Dies z.B. für Gartenarbeiten, Einkaufen usw. Am besten besprichst du das mit der jeweiligen Person, welche den Job anbietet.

Ja, als persönliche Assistentin oder als persönlicher Assistent bist du Arbeitnehmer und wirst für deinen Einsatz bezahlt. Es gibt aber auch Assistenznehmer, die ehrenamtliche Unterstützung zum Beispiel bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten suchen. Die Details eurer Beziehung als Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder als Freizeitbegleitung legt ihr gemeinsam fest.

Worauf wartest du noch, lege heute noch dein Profil auf der CléA Jobplattform an. Wir wünschen dir viel Erfolg.

Vielleicht versuchst du es besser an der Börse? Im Ernst, die meisten Assistenznehmer bezahlen ihren Assistentinnen und Assistenten einen Stundenlohn von CHF 25 – CHF 30. Schlussendlich bleibt das aber Verhandlungssache. Bedenke aber, dass Assistenznehmer von der Invalidenversicherung für die Löhne einen festen Ansatz ausbezahlt bekommen, mit dem sie auch die Sozialversicherungsbeiträge und deine Unfallversicherung finanzieren.

In jedem Fall übernimmst du eine Tätigkeit, die sinnvoll und motivierend ist und bei der du viele Erfahrungen sammeln darfst! Hier findest du ein paar wichtige Informationen.

Du fühlst dich angesprochen? Dann lege heute noch dein Profil auf der CléA Jobplattform an – kostenlos!

Die Bedürfnisse variieren aufgrund der verschiedenen Behinderungen – ein persönliches Kennenlernen lohnt sich allemal! Sei also nicht scheu.

Wir haben dir ein paar wichtige Informationen zusammengestellt. Vielleicht hilft dir das bei der Entscheidungsfindung.

Du bist nach der Registrierung und der Kontaktaufnahme über die CléA Jobplattform nicht gezwungen, den Job anzunehmen. Wie bei jeder Bewerbung auf eine Stelle. 

Categories: Allgemeines, Assistenten

Ja, es ist auch möglich, sich für die Suche für Assistenz einer Drittperson anzumelden.

Legen Sie heute in Ihrem Namen ein Profil auf der CléA Jobplattform an. Im Kurztext haben Sie die Möglichkeit, Ihre Situation passend zu beschreiben.

Nein, für die Nutzung der CléA Jobplattform muss man ein Profil auf der Plattform erstellen. Nur registrierte Nutzerinnen und Nutzer haben Zugriff auf die Daten und dies nur beschränkt, bis Sie einwilligen, dass Personen mehr über Sie erfahren dürfen. Die Nutzung der CléA Jobplattform ist kostenlos.

Categories: Allgemeines, Nutzung

Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Assistenz ist sehr individuell. Natürlich gibt es Assistenznehmende, die gezielt nach Pflegepersonal suchen. Aber die meisten Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer bevorzugen es, Laien anzustellen und ihr das Team nach ihren Bedürfnissen anzuleiten. Also, keine Scheu, Assistenz ist lernbar und für Jeden möglich.

Um dir deine Entscheidung etwas leichter zu machen, haben wir die ein paar wichtige Informationen zur Tätigkeit als persönliche Assistenzperson zusammengestellt.

Lege noch heute dein Profil auf der CléA Jobplattform an.

Categories: Allgemeines, Assistenten

Viele Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer stellen Studenten an. Ein Assistenznehmer verfügt meistens über ein Team an Assistenten. Die Einsatzzeiten können in der Regel gut mit einem Studium vereinbart werden.

Hier haben wir dir ein paar wichtige Informationen für angehende persönliche Assistenzpersonen zusammengestellt.

Studieren, das Budget aufbessern und eine soziale Arbeit im Lebenslauf nachweisen ist mit Assistenz also möglich.

Lege heute noch dein Profil als persönliche Assistenzperson auf der CléA Jobplattform an.

Categories: Allgemeines, Assistenten

Assistenten

Die Nutzerschaft steht nur handlungsfähigen oder gültig vertretenen handlungsunfähigen natürlichen Personen offen.

Von der Nutzerschaft ausgeschlossen sind minderjährige Personen (Personen unter 18 Jahren). Bei minderjährigen Personen kann sich der gesetzliche Vertreter als Nutzender registrieren.

Jedoch gibt es auch Aufgaben, die eine jugendliche Person bereits ausführen können. Dies z.B. für Gartenarbeiten, Einkaufen usw. Am besten besprichst du das mit der jeweiligen Person, welche den Job anbietet.

Ja, als persönliche Assistentin oder als persönlicher Assistent bist du Arbeitnehmer und wirst für deinen Einsatz bezahlt. Es gibt aber auch Assistenznehmer, die ehrenamtliche Unterstützung zum Beispiel bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten suchen. Die Details eurer Beziehung als Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder als Freizeitbegleitung legt ihr gemeinsam fest.

Worauf wartest du noch, lege heute noch dein Profil auf der CléA Jobplattform an. Wir wünschen dir viel Erfolg.

Vielleicht versuchst du es besser an der Börse? Im Ernst, die meisten Assistenznehmer bezahlen ihren Assistentinnen und Assistenten einen Stundenlohn von CHF 25 – CHF 30. Schlussendlich bleibt das aber Verhandlungssache. Bedenke aber, dass Assistenznehmer von der Invalidenversicherung für die Löhne einen festen Ansatz ausbezahlt bekommen, mit dem sie auch die Sozialversicherungsbeiträge und deine Unfallversicherung finanzieren.

In jedem Fall übernimmst du eine Tätigkeit, die sinnvoll und motivierend ist und bei der du viele Erfahrungen sammeln darfst! Hier findest du ein paar wichtige Informationen.

Du fühlst dich angesprochen? Dann lege heute noch dein Profil auf der CléA Jobplattform an – kostenlos!

Die Bedürfnisse variieren aufgrund der verschiedenen Behinderungen – ein persönliches Kennenlernen lohnt sich allemal! Sei also nicht scheu.

Wir haben dir ein paar wichtige Informationen zusammengestellt. Vielleicht hilft dir das bei der Entscheidungsfindung.

Du bist nach der Registrierung und der Kontaktaufnahme über die CléA Jobplattform nicht gezwungen, den Job anzunehmen. Wie bei jeder Bewerbung auf eine Stelle. 

Categories: Allgemeines, Assistenten

Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Assistenz ist sehr individuell. Natürlich gibt es Assistenznehmende, die gezielt nach Pflegepersonal suchen. Aber die meisten Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer bevorzugen es, Laien anzustellen und ihr das Team nach ihren Bedürfnissen anzuleiten. Also, keine Scheu, Assistenz ist lernbar und für Jeden möglich.

Um dir deine Entscheidung etwas leichter zu machen, haben wir die ein paar wichtige Informationen zur Tätigkeit als persönliche Assistenzperson zusammengestellt.

Lege noch heute dein Profil auf der CléA Jobplattform an.

Categories: Allgemeines, Assistenten

Viele Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer stellen Studenten an. Ein Assistenznehmer verfügt meistens über ein Team an Assistenten. Die Einsatzzeiten können in der Regel gut mit einem Studium vereinbart werden.

Hier haben wir dir ein paar wichtige Informationen für angehende persönliche Assistenzpersonen zusammengestellt.

Studieren, das Budget aufbessern und eine soziale Arbeit im Lebenslauf nachweisen ist mit Assistenz also möglich.

Lege heute noch dein Profil als persönliche Assistenzperson auf der CléA Jobplattform an.

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Assistenznehmende

Ja, es ist auch möglich, sich für die Suche für Assistenz einer Drittperson anzumelden.

Legen Sie heute in Ihrem Namen ein Profil auf der CléA Jobplattform an. Im Kurztext haben Sie die Möglichkeit, Ihre Situation passend zu beschreiben.

Entschädigung

Ja, als persönliche Assistentin oder als persönlicher Assistent bist du Arbeitnehmer und wirst für deinen Einsatz bezahlt. Es gibt aber auch Assistenznehmer, die ehrenamtliche Unterstützung zum Beispiel bei der Ausübung von Freizeitaktivitäten suchen. Die Details eurer Beziehung als Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder als Freizeitbegleitung legt ihr gemeinsam fest.

Worauf wartest du noch, lege heute noch dein Profil auf der CléA Jobplattform an. Wir wünschen dir viel Erfolg.

Vielleicht versuchst du es besser an der Börse? Im Ernst, die meisten Assistenznehmer bezahlen ihren Assistentinnen und Assistenten einen Stundenlohn von CHF 25 – CHF 30. Schlussendlich bleibt das aber Verhandlungssache. Bedenke aber, dass Assistenznehmer von der Invalidenversicherung für die Löhne einen festen Ansatz ausbezahlt bekommen, mit dem sie auch die Sozialversicherungsbeiträge und deine Unfallversicherung finanzieren.

In jedem Fall übernimmst du eine Tätigkeit, die sinnvoll und motivierend ist und bei der du viele Erfahrungen sammeln darfst! Hier findest du ein paar wichtige Informationen.

Du fühlst dich angesprochen? Dann lege heute noch dein Profil auf der CléA Jobplattform an – kostenlos!

Nutzung

Die Nutzerschaft steht nur handlungsfähigen oder gültig vertretenen handlungsunfähigen natürlichen Personen offen.

Von der Nutzerschaft ausgeschlossen sind minderjährige Personen (Personen unter 18 Jahren). Bei minderjährigen Personen kann sich der gesetzliche Vertreter als Nutzender registrieren.

Jedoch gibt es auch Aufgaben, die eine jugendliche Person bereits ausführen können. Dies z.B. für Gartenarbeiten, Einkaufen usw. Am besten besprichst du das mit der jeweiligen Person, welche den Job anbietet.

Nein, für die Nutzung der CléA Jobplattform muss man ein Profil auf der Plattform erstellen. Nur registrierte Nutzerinnen und Nutzer haben Zugriff auf die Daten und dies nur beschränkt, bis Sie einwilligen, dass Personen mehr über Sie erfahren dürfen. Die Nutzung der CléA Jobplattform ist kostenlos.

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